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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen fdk.ai und seinen Kunden. Sie werden auf allen Rechnungen und Angeboten referenziert. Stand: April 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen fdk.ai, Industrieplatz 1, 8212 Neuhausen am Rheinfall/SH, Schweiz, Inhaberin/Inhaber: V. Murati (nachfolgend „Auftragnehmerin") und den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), die Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, künstliche Intelligenz, Beratung, Marketing und verwandten digitalen Leistungen betreffen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

1.4 Der Vertragsgegenstand umfasst insbesondere die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS), die Entwicklung individueller Applikationen, die Implementierung von Automatisierungslösungen und KI-Systemen, Beratungsleistungen sowie Marketing- und Optimierungsdienstleistungen.

1.5 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

1.6 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Projektvertrag oder einer detaillierten Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SoW).

1.7 Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung auf Dienste Dritter (z. B. Cloud-Infrastruktur, API-Anbieter, KI-Modelle) zurückgreift, gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.

§ 2 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum (Intellectual Property)

2.1 Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein.

2.2 Rechte an vorbestehenden Werken, Bibliotheken, Frameworks und Tools der Auftragnehmerin verbleiben bei der Auftragnehmerin. Dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.

2.3 Sofern KI-generierte Inhalte Teil der Arbeitsergebnisse sind, weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass deren urheberrechtlicher Schutz nach geltendem Recht eingeschränkt sein kann.

2.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die erbrachten Leistungen anonymisiert als Referenz in ihrem Portfolio zu verwenden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden und Human-in-the-Loop

3.1 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Projektabstimmung zuständig und entscheidungsbefugt ist.

3.3 Bei KI-gestützten Systemen verpflichtet sich der Auftraggeber, kritische Entscheidungen nicht ausschliesslich auf Basis automatisierter KI-Ausgaben zu treffen, sondern eine angemessene menschliche Überprüfung sicherzustellen (Human-in-the-Loop).

3.4 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung und Service Level (SLA)

4.1 Für SaaS-Lösungen und andere Online-Dienste strebt die Auftragnehmerin eine Verfügbarkeit von 99,5 % an, gemessen auf Monatsbasis, ausgenommen geplante Wartungsfenster.

4.2 Die Auftragnehmerin behält sich vor, geplante Wartungsfenster mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden anzukündigen und nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten durchzuführen.

4.3 Individuelle Service Level Agreements (SLA) können im Projektvertrag oder in einem separaten SLA-Dokument vereinbart werden.

4.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die technische Infrastruktur und eingesetzte Drittanbieter zu ändern, sofern dies die vereinbarte Leistungsqualität nicht wesentlich beeinträchtigt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Projektvertrag. Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.

5.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Fachmanns. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse (z. B. Rankings, Conversion-Raten, KI-Modell-Genauigkeit) wird nicht übernommen.

6.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Auftragnehmerin hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

6.3 Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf die im jeweiligen Projekt vereinbarte Vergütung begrenzt.

6.5 Bei Einsatz von KI-Modellen Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für deren Verfügbarkeit, Inhalte oder Ergebnisse. Die Haftung des jeweiligen Anbieters bleibt unberührt.

§ 7 Laufzeit, Beendigung und Datenrückgabe (Wind-down)

7.1 Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung, Support, Hosting) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

7.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Bei Beendigung des Vertrags hat die Auftragnehmerin alle wichtigen Daten des Auftraggebers in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Die Auftragnehmerin unterstützt diesen Übergang aktiv.

7.4 Nach Abschluss der Datenrückgabe löscht die Auftragnehmerin die Kundendaten datenschutzkonform und bestätigt dies auf Wunsch schriftlich.

§ 8 Vertraulichkeit und Sektorale Bestimmungen

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

8.3 Die Auftragnehmerin setzt keine Kundendaten für das Training von KI-Modellen ein, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

8.4 Für Auftraggeber aus regulierten Branchen (z. B. Gesundheitswesen, Finanzsektor) können zusätzliche vertragliche Bestimmungen in einem Anhang vereinbart werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.

9.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: April 2026

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